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Rentenversicherungsbeiträge sinken

23.11.2011 | startothek

Ab dem kommenden Jahr soll der allgemeine Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,6 Prozent sinken; die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung sollen von 26,4 auf 26,0 Prozent gesenkt werden. Das geht aus der jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Beitragssatzverordnung 2012 hervor.

Auch Existenzgründer und Jungunternehmen werden von dieser Beitragssenkung profitieren, wenn sie Mitarbeiter beschäftigen. Denn der Beitrag zur Rentenversicherung wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Ist der Gründer bzw. Jungunternehmer (freiwillig) in der gesetzlichen Rentenversicherung geblieben, spart er zukünftig die vollen 0,3 Prozentpunkte. Insgesamt werden 2012 durch die Senkung des Beitragssatzes 2,6 Milliarden Euro weniger an Beiträgen fällig.

Die Rentenversicherungsbeiträge dürften aufgrund der derzeitig guten Einnahmesituation auch in den Folgejahren sinken. So wird in dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Rentenversicherungsbericht 2011 für das Jahr 2013 ein Beitragssatz von 19,3 Prozent und für 2014 von 19 Prozent prognostiziert.


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