Neue Zuschuss-Bedingungen
Nicht mehr gezahlt werden künftig Qualifizierungszuschüsse, wenn Arbeitgeber unter 25-jährige Arbeitnehmer einstellen, die länger arbeitslos waren und keinen Berufsabschluss haben. Nicht neu aufgelegt wird der bis Ende 2010 befristete Bonus, den Unternehmen seit 2008 bekommen hatten, wenn sie Lehrstellen für sogenannte Altbewerber geschaffen haben. Auch der Bonus für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben fällt weg. Gestrichen wird die Möglichkeit, Ausbildungsvorbereitung durch Sozialpädagogen zu unterstützen. Dafür können aber künftig Zuschüsse auch bei einer zweiten Ausbildung gewährt werden. Bei außerbetrieblichen Ausbildungen ist künftig der Besuch eines Vorbereitungskurses nicht mehr verpflichtend.
Keinerlei Veränderung gibt es bei der Förderung behinderter Arbeitnehmer. Gespart wird an anderer Stelle: Ältere Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren und nur noch einen Billig-Job finden, bekamen bislang vom Staat Zuschüsse zum Rentenversicherungsbeitrag bis zu dessen vorheriger Höhe. Diese fallen nun weg. Verschärft werden zudem die Bedingungen für die Auszahlungen des Gründungszuschusses. Der Zuschuss wird von der Pflicht- zur Ermessensleistung gewandelt. 2010 haben rund 150000 Arbeitslose diesen Zuschuss bekommen, um sich selbstständig zu machen. Die Arbeitsagentur gab dafür insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus. Voraussetzung für die Zahlung ist künftig, dass der Antragsteller noch 180 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat - statt bisher 90 Tage. Auch die Zahlungen reduzieren sich.
Mehr Eigeninitiative
Sparmöglichkeiten ergeben sich unter anderem bei der Berufseinstiegsbegleitung. Diese Programme dürfen künftig nicht mehr ausschließlich durch die Jobcenter finanziert werden. "Kofinanzierung durch Dritte erforderlich", heißt es in dem Ministeriumspapier. Wenn damit vor allem die Kommunen gemeint sind, dürften die Programme vor allem in finanzschwachen Orten wie Berlin stark ausgedünnt werden.
Als Beispiel für das Stichwort "höhere Flexibilität" mag das Vorhaben gelten, dass Arbeitslose sich ihre Förderkurse künftig selber suchen, statt sie über das Jobcenter zugewiesen zu bekommen.
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