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Neue Regelungen beim Gründercoaching

27.04.2011 | KfW Bankengruppe

Neben der Einführung des KfW-Gründerkredites hat die KfW Bankengruppe auch das Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland" neu geregelt. So gelten seit dem 01.04.2011 neue Richtlinien, die das Antrags- und Abrechnungsverfahren sowohl für Gründer als auch für Berater deutlich vereinfachen.

Seit Inkrafttreten der neuen Richtlinien erfolgt das Gründercoaching Deutschland, welches allein im letzten Jahr von fast 30.000 Gründern genutzt wurde, erheblich einfacher und praxisorientierter. Folgende wichtige Neuerungen hat die KfW Bankengruppe eingeführt:

  • Der Berater (Coach) muss vor der Antragstellung ausgewählt werden.
  • Der Name des Beraters muss im Antragsformular bereits angegeben werden, ebenso dessen Vertragskonditionen (Beratungshonorar, Tageswerksätze, genauer Inhalt des Coachings etc.).
  • Der Beratungsvertrag zwischen dem Berater und dem Existenzgründer darf erst nach der Förderzusage der KfW unterzeichnet werden.
  • Der Abschlussbericht des Beraters verbleibt beim Gründer und muss der KfW nicht mehr zur Prüfung vorgelegt bzw. zugeschickt werden.
  • Als Nachweis für die durchgeführte Beratung dient der sog. Schlussverwendungsnachweis. Dieser muss von beiden Vertragsparteien (Berater und Gründer) unterzeichnet und zusammen mit der Abschlussrechnung der KfW vorgelegt werden.

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