Am Mittwoch morgen hat das Bundeskabinett umfangreiche Kürzungen beim Gründungszuschuss beschlossen, die bereits in wenigen Monaten in Kraft treten sollen. Wer eine Existenzgründung plant, muss noch vor dem 1.11.2011 gründen, um die Förderung in ihrer bisherigen Höhe zu erhalten. Wer den Stichtag verpasst, erhält eine geringere oder unter Umständen gar keine Förderung mehr.
Eigentlich war das Gesetz dazu gedacht, weniger wirksame arbeitsmarktpolitische Instrumente zu reformieren. Tatsächlich wird nun aber vor allem am Gründungszuschuss gespart (2/3 der geplanten Einsparungen von 7,5 Mrd. Euro) und damit an einem der effektivsten Instrumente der Bundesagentur für Arbeit. Erneut werden damit Gründer aus der Arbeitslosigkeit belastet: Gerade erst hatte Ministerin von der Leyen eine Vervierfachung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige durchgesetzt.
Bitte informieren Sie deshalb Gründer in Ihrem Bekanntenkreis, aber auch Arbeitslose, für die die Gründung eine Alternative sein könnte, damit sie diese wichtige Frist nicht versäumen. Möglichst viele von ihnen sollten von den Änderungen erfahren und so die Chance erhalten, ihre Gründung vorzuziehen.
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