Gerade in der Startphase ist der Beratungsbedarf von Gründern und jungen Unternehmern besonders hoch. Jedoch haben sie gerade in dieser Phase oft nicht die finanziellen Möglichkeiten, einen fachkundigen Berater zu beauftragen. Deshalb setzt das Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland" der Kfw Mittelstandsbank gerade hier an, welches von der DIOGENES AKADEMIE und der DIOGENES Gründerwerkstatt unterstützt wird.
Um Gründern und Jungunternehmern die Finanzierung eines Coachings zu ermöglichen, werden Zuschüsse zu den Beraterhonoraren gewährt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Erfolgsaussichten von Gründern und jungen Unternehmern nachhaltig zu erhöhen.
Antragsberechtigte: Kleine und mittelständische Unterehmen (KMU), die in Deutschland ansässig sind und deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist.
Fördervariante 1: Gründern aus Arbeitslosigkeit wird ein Zuschuss im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit gewährt, sofern sie von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter einen Gründungzuschuss (§ 57 SGB III) oder das Einstiegsgeld (§ 16, 19 SGB II) oder eine Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II) oder sonstige Leistungen zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (§ 16 SGB II) erhalten.
Fördervariante 2: Gründern wird ein Zuschuss innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit gewährt.
Gefördert werden Coachings zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründern und Jungunternehmern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gastgewerbe, Handeslsvertreter und -makler und sonstige Dienstleistungsgewerbe und Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Zuschusshöhe: Bei der Fördervariante 1 erhalten die Gründer aus Arbeitslosigkeit einen Zuschuss von bis zu 90% des Baraterhonorars, wobei das Beraterhonorar die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 € nicht übersteigen darf. Das maxiaml förderfähige Tageshonorar beträgt 800 €. Ein Tageswerk umfaßt 8 Stunden/Tag.
Bei der Fördervariante 2 beträgt das maximale förderfähige Beraterhonorar 800 € netto/Tagewerk und darf die Bemessungsgrundlage von 6.000 € netto nicht übersteigen. In Berlin beträgt dabei der Zuschuss 50% und in Brandenburg 75% der Bemessungsgrundlages. Ein Tagewerk umfaßt 8 Stunden/Tag.
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